Uraufführung in der Ludwigskirche
Mit dem Choral „Nun bitten wir den Heiligen Geist“ beginnt die Kantate von Jörn Bartels, die im Rahmen eines Geistlichen Konzerts am Sonntag 19. September um 18 Uhr in der Ludwigskirche in Freiburg-Herdern uraufgeführt wird.
Die sieben Sätze der Kantate mischen Stil-Elemente des Jazz, der Kirchentonarten und der Barockmusik. Dabei versucht die Musik immer die in den Texten vorkommenden Bilder in Töne zu übersetzen. Der Heilige Geist kleidet sich in viele Erscheinungsformen: Wind, Atem, Hauch (hebr. Ruach), Feuer und Taube. An der Seite von Bibel- und Choral-Texten ist auch ein Text von Marguerite Porete, eine auf dem Scheiterhaufen verbrannte Mystikerin des Mittelalters, vertreten. Neben einem Vokalensemble singt die junge Altistin Pascale Jonczyk, die von einem coronabedingt kleinen Instrumentarium von Violine (Irene Engelhardt), Violoncello (Annekatrin Beller) und Flügel begleitet wird. Seine Komposition leitet der Bezirkskantor aus Emmendingen Jörn Bartels vom Flügel aus. In dem Werk schwingt die Hoffnung mit, dass mit der Inspiration des Heiligen Geistes die Kunst und Kultur nach der Pandemie wieder zu neuem Leben erwacht.
Die Kantate wird eingeleitet von Orgelmusik, in der der Heilige Geist angerufen wird: „Komm, Heiliger Geist, Herre Gott“ von dem norddeutschen Orgelmeister Franz Tunder und eine Choralbearbeitung von Buxtehude über „Nun bitten wir den Heiligen Geist“. Das pfingstliche Sprachwunder in der Kantate findet seinen Gegenpol in der Sprachverwirrung, die Mauricio Kagel in „Der Turm zu Babel“ auf Swahili (hist. Suaheli) für eine Solostimme vertont hat. Weiterhin wird Kantor Jens-Martin Ludwig eine Partita von Gunther Martin Göttsche über den Choral „Nun bitten wir den Heiligen Geist“ auf der Orgel darbieten.
Der Eintritt ist kostenlos. Um eine Spende wird am Ausgang beten. Zu den gültigen Corona-Schutzbedingungen der Veranstaltung informiert tagesaktuell die Homepage der Pfarrgemeinde Nord.
3G-Einlasskontrolle für alle Personen ab 6 Jahren
Geimpft: Impfausweis (voller Impfschutz nach 14 Tagen)
Getestet: Testergebnis (nicht älter als 24h)
Genesen: Nachweis über Genesung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt