Kasualien

Für die Zeit der Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg im März 2020 ein Versammlungsverbot erlassen, das voraussichtlich bis zum 15. Juni 2020 gilt.

Es betrifft alle Gottesdienste und auch Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Ausnahmen von diesem Verbot sind nur „unaufschiebbare religiöse Zeremonien … im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen“.

Für „Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete“ gilt, dass sie nur „im engsten Familien- und Freundeskreis, …unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden“ dürfen.

Nicht mit allen, nicht mit der Nähe, nach der wir uns sehnen, nicht mit der Zeit, die wir uns wünschen, Abschied nehmen zu können: das ist eine große Härte. Trauerfeiern für einen größeren Kreis können zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, vielleicht nach sechs Monaten, vielleicht zum Jahrestag oder an einem anderen für Sie wichtigen Datum. Sprechen Sie mit den Pfarrerinnen darüber!

 

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